Unsere AGB


§ 1 Geltungsbereich
Die
Rechtsbeziehungen der SGM-Hygienelabor GbR zu ihrem Auftraggeber (AG)
bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon
abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann
Vertragsinhalt, wenn sie das SGM-Hygienelabor ausdrücklich
schriftlich anerkennt.




§ 2 Auftrag
Die
erteilten Aufträge werden nach den üblichen und anerkannten Regeln
der Qualitätssicherung, der guten fachlichen Praxis und der
einschlägigen Wissenschaft erledigt, wobei die Wahl der Methode und
die Art der Untersuchung entsprechend Auftragsvorgabe oder nach
sachgemäßen Ermessen selbst bestimmt wird. Die Annahme des Auftrags
sowie mündliche, fernmündliche oder durch Mitarbeiter getroffene
Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der
Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung der SGM-Hygienelabor GbR. Gegenstand des
Auftrags sind die Probenahme und Probentransport ins Labor (gemäß
DIN EN ISO 19458), die mikrobiologischen Laboruntersuchungen sowie
die Berichterstellung inkl. Berichtübermittlung. Die Angabe der
Prüfergebnisse erfolgt ohne Abgabe der Messunsicherheiten.
Prüfberichte enthalten stets eine Konformitätsbewertung ohne
Berücksichtigung der Messunsicherheiten und können Meinungen und
Interpretationen enthalten, sofern es dem Labor sinnvoll erscheint.
Die Berichtübermittlung erfolgt per eMail, auf ausdrücklichen
Wunsch postalisch. Die Laboruntersuchungen erfolgen nach dem
aktuellen Stand der Technik. Untersuchungsproben werden mit der
Erteilung des Auftrages das Eigentum der SGM-Hygienelabor GbR. Die
Verwahrungspflicht der Proben endet unmittelbar nach dem Ansatz.
Alle mit dem Auftrag verbundenen mündlichen Aussagen bedürfen für
ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.




§ 3 Pflichten des Auftraggebers und Unabhängigkeit
Der
AG darf der SGM-Hygienelabor GbR keine Weisungen erteilen, die deren
tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis eines Prüfberichts
verfälschen können. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass der
SGM-Hygienelabor GbR alle für die Ausführungen des Auftrags
notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig
zur Verfügung stehen.




§ 4 Schweigepflicht und Vertraulichkeit
Die
SGM-Hygienelabor GbR verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit
in Bezug auf jegliche Art von personenbezogenen Daten sowie erzeugten
Ergebnissen gegenüber Dritten. Der SGM-Hygienelabor GbR ist
untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer
Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind,
unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht
zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und
gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Die
SGM-Hygienelabor GbR ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen
Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt,
wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet
ist (z.B. Meldepflicht gemäß TrinkwV) oder der AG sie ausdrücklich
und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im Übrigen sind
die SGM-Hygienelabor GbR und ihre Mitarbeiter nach Absprache mit dem
AG befugt Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten
Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche
Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen
wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen.




§ 5 Urheberrechtschutz
Die
Veröffentlichung, insbesondere von Prüfberichten, ihre Verwendung,
Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich
bestimmten Verwendungszwecks unter namentlicher Nennung der
SGM-Hygienelabor GbR gestattet.




§ 6 Vergütung
Die
SGM-Hygienelabor GbR hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Alle
Preise verstehen sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer.




§ 7 Zahlung und Zahlungsverzug
Die
vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Leistung (Prüfbericht,
Protokoll, Gutachten, Planung) beim AG fällig. Wenn nicht
ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug, auch von Bankspesen, zahlbar.
Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen berechnet die
SGM-Hygienelabor GbR Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt der SGM-Hygienelabor GbR auf
entsprechenden Nachweis vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von
Zahlungsbedingungen ist die SGM-Hygienelabor GbR berechtigt, alle
Vergütungsforderungen sofort fällig zu stellen.












§ 8 Fristüberschreitung
Die
SGM-Hygienelabor GbR übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung
eines bestimmten Termins beim Abschluss einer Untersuchung, Planung
oder Berichterstellung. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur
Ablieferung der Leistung beginnt diese mit Vertragsabschluss.
Benötigt die SGM-Hygienelabor GbR für die Leistungserbringung
Unterlagen des AG oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart,
so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der vollständigen
Unterlagen bzw. des Vorschusses. Bei Überschreitung eines
vereinbarten Ablieferungstermins kann der AG nur im Fall des
Leistungsverzugs des Labors oder der vom SGM-Hygienelabor GbR zu
vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz verlangen. Der AG kann neben der Lieferung
Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn er der SGM-Hygienelabor GbR
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.




§ 9 Kündigung
Die
SGM-Hygienelabor GbR und der AG können den Vertrag jederzeit aus
wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu
erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ist die Kündigung
ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den
die SGM-Hygienelabor GbR zu vertreten hat, so steht ihm eine
Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten
Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den AG objektiv
verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält die SGM-Hygienelabor
GbR den Anspruch auf volle Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall
keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird
dieser mit 40 % der Vergütung für die vom SGM-Hygienelabor GbR noch
nicht erbrachten Leistungen vereinbart.




§ 10 Gewährleistung
Der
AG kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung
verlangen. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener
Dauer. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder
schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der AG Rückgängigmachung
des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach
Feststellung durch den AG der SGM-Hygienelabor GbR schriftlich
angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf
Schadensersatz unberührt.




§ 11 Haftung und Verjährung
Die
SGM-Hygienelabor GbR schließt die Haftung für sich und die von ihr
Beauftragten – gleich, aus welchem Rechtsgrund – für alle Fälle
aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss für Schäden,
die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des AG aus Gewährleistung
gemäß § 10 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen
Lieferverzug sind in § 8 abschließend geregelt. Sämtliche
Ansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB
unterliegen, verjähren nach drei Jahren.




§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist der Sitz der SGM-Hygienelabor GbR. Ist der AG Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand
derjenige der SGM-Hygienelabor GbR. Hat der AG keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht zu ermitteln, so gilt als Gerichtsstand ebenfalls
derjenige der SGM-Hygienelabor GbR. Die Ungültigkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen
Vertragsinhalts.




§ 13 Datenschutzerklärung
Die
Datenschutzerklärung der SGM-Hygienelabor GbR ist auf der Homepage
www.sgm-hygienelabor.de einsehbar.