Untersuchung auf Legionellen

(z.B. Legionellen-Prüfung gemäß TrinkwV)

Für Vermieter bzw. Hausverwaltungen wird gemäß §31 TrinkwV (2023) alle 3 Jahre eine Legionellenprüfung fällig.

Untersuchung auf „Keime

(z.B. E. coli, Enterokokken, Coliforme Bakterien, Pseudomonas
aeruginosa, Koloniezahl bei 22 °C und 36°C)

Obwohl auch Legionellen Keime sind und ins Reich der Mikrobiologie gehören, sind damit Untersuchungen auf andere Mikroben gemeint

Untersuchung auf physikalische / chemische Parameter

Möchten Sie Ihr Wasser auf Vor-Ort-Parameter (z.B. Freies Chlor, Gesamtchlor, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit) untersuchen lassen?

Untersuchung von Dentaleinheiten

Gerne beproben und untersuchen wir auch Ihre Dentaleinheiten.

Untersuchung von Bade- und Schwimmbeckenwasser

Möchten Sie Ihr Bade- oder Schwimmbeckenwasser auf mikrobiologische oder physikalische / chemische Parameter untersuchen lassen?

Private Untersuchungen

Aus Ihrer Installation, Ihrem Brunnen, Ihrer Tränke u.v.a. für private Zweck (auch für Selbstbeprobung und außerhalb der gesetzlichen Anforderungen / Akkreditierung)

Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch


Das SGM Hygienelabor steht Ihnen bei den Pflichtuntersuchungen auf Legionellen laut TrinkwV stehts zur Seite. Über uns bekommen Sie kostenlose Informationen und Beratung.

E-Mail:  info@sgm-hygienelabor.de

Telefon:  03683/798 450

Dr. Jürgen Suske

Wissenschaftlicher Leiter

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