(z.B. Legionellen-Prüfung gemäß TrinkwV)
Für Vermieter bzw. Hausverwaltungen wird gemäß §31 TrinkwV (2023) alle 3 Jahre eine Legionellenprüfung fällig.
(z.B. E. coli, Enterokokken, Coliforme Bakterien, Pseudomonas
aeruginosa, Koloniezahl bei 22 °C und 36°C)
Obwohl auch Legionellen Keime sind und ins Reich der Mikrobiologie gehören, sind damit Untersuchungen auf andere Mikroben gemeint
Möchten Sie Ihr Wasser auf Vor-Ort-Parameter (z.B. Freies Chlor, Gesamtchlor, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit) untersuchen lassen?
Gerne beproben und untersuchen wir auch Ihre Dentaleinheiten.
Möchten Sie Ihr Bade- oder Schwimmbeckenwasser auf mikrobiologische oder physikalische / chemische Parameter untersuchen lassen?
Aus Ihrer Installation, Ihrem Brunnen, Ihrer Tränke u.v.a. für private Zweck (auch für Selbstbeprobung und außerhalb der gesetzlichen Anforderungen / Akkreditierung)
Das SGM Hygienelabor steht Ihnen bei den Pflichtuntersuchungen auf Legionellen laut TrinkwV stehts zur Seite. Über uns bekommen Sie kostenlose Informationen und Beratung.
E-Mail: info@sgm-hygienelabor.de
Telefon: 03683/798 450
Wissenschaftlicher Leiter